Rz. 66

Die Missionswerke und -gesellschaften, für die Missionarinnen und Missionare unter gleichzeitiger Wahrung eines möglichen Elterngeldanspruchs tätig werden können, sind in § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 abschließend aufgezählt. Gleichwohl verfügen die im Gesetz genannten Organisationen über eine große Zahl von Mitgliedern und Vereinbarungspartnern.

 

Rz. 67

Mitglieder des Evangelischen Missionswerks Deutschland sind etwa die EKD, der CVJM und die Deutsche Bibelgesellschaft.[1] Der in § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 genannte Deutsche Katholische Missionsrat ist zwischenzeitlich aufgelöst worden. An seine Stelle ist die 2011 neu gegründete "Konferenz Weltkirche" getreten, zu deren Mitgliedern unter anderem die Deutsche Bischofskonferenz, MISEREOR, MISSIO, ADVENIAT und Caritas International gehören.[2]

[1] Für eine vollständige Auflistung s. www.evangelische-friedensarbeit.de/mitglieder/evangelisches-missionswerk-deutschland

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