Rz. 51d

Die Rechtsprechung zur Frage, wer leitender Angestellter ist, ist vielfältig, unübersichtlich und sehr stark einzelfallbezogen. Sie ist aus diesem Grunde stets mit einer gewissen Vorsicht zu betrachten. Es dominieren vor allem Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte, da es in erster Linie um Tatsachenfeststellungen und die Bewertung von Einzelfällen geht. So hat die Rechtsprechung z. B. Chefärzte unterschiedlich beurteilt (zuletzt bejaht in BAG, Urteil v. 5.6.2014, 2 AZR 615/13; verneint zu § 5 Abs. 3 Nr. 3 in BAG, Beschluss v.. 5.5.2010, 7 ABR 97/08).

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