Rz. 30

Um ein versicherungswidriges Verhalten handelt es sich auch dann, wenn der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen nicht nachweist. Nach § 138 Abs. 4 SGB III hat der Arbeitslose im Rahmen der Eigenbemühungen alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung zu nutzen. Hierzu zählen insbesondere die Mitwirkung bei der Vermittlung durch Dritte und die Inanspruchnahme der Selbstinformationseinrichtungen der Agentur für Arbeit. Allerdings müssen die jeweiligen Eigenbemühungen dem Arbeitslosen zumutbar sein, was insbesondere von der Persönlichkeit des Arbeitslosen wie auch von seiner Leistungsfähigkeit abhängig ist.[1] Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen das Unterlassen von Eigenbemühungen den Anspruch auf Arbeitslosengeld gänzlich entfallen lässt, ist umstritten.[2] Jedenfalls ist Voraussetzung für den Eintritt einer Sperrzeit, dass die Agentur für Arbeit den Arbeitslosen aufgefordert hat, bestimmte zumutbare Eigenbemühungen anzustellen. In diesem Zusammenhang ist zu verlangen, dass die Eigenbemühungen konkret bezeichnet werden. Außerdem setzt eine Sperrzeit voraus, dass der Betroffene über die Rechtsfolgen bei Unterlassen des Nachweises der Eigenbemühungen aufzuklären ist. Das bedingt, dass er zunächst über die Nachweispflicht selbst informiert werden muss, damit er so in der Lage ist, seine Eigenbemühungen zu dokumentieren.

 

Rz. 31

Die Rechtsfolge der Vorschrift des § 159 Abs. 1 Nr. 3 SGB III knüpft an den fehlenden Nachweis von Eigenbemühungen an, was zur Konsequenz hat, dass eine Sperrzeit erst nach Aufforderung zum Nachweis beim Ausbleiben dieses Nachweises eintritt, was wiederum bedeutet, dass eine Sperrzeit trotz evtl. stattgefundener Eigenbemühungen eintritt, wenn es im Einzelfall nicht gelingt, diese Eigenbemühungen nachzuweisen.[3]

[1] Brand/Karmanski, SGB III, § 159 SGB III, Rz. 85.
[2] Bienert, info also 2016, 243, 244.
[3] FW 159.1.1.3 (2) (Stand: 9/2022).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge