Rz. 568

Mangelt es einem Verkehrsflugzeugführer an einer gültigen Fluglizenz, besteht ein gesetzliches Beschäftigungsverbot. Allerdings wird allein der Verlust oder Entzug der Fluglizenz die Kündigung aus personenbedingten Gründen noch nicht rechtfertigen können. Daneben ist zu berücksichtigen, ob der Pilot die Erneuerung seiner Fluglizenz in absehbarer Zeit erreichen kann[1] oder ob bei weiterem Fehlen einer Erlaubnis eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen möglich ist.[2]

 

Rz. 569

Die Gerichte für Arbeitssachen sind nicht befugt, anstelle der zuständigen Verwaltungsbehörde über die Rechtmäßigkeit des Entzugs einer Fluglizenz zu entscheiden.[3]

 

Rz. 570

Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis nicht kündigen, wenn dem Arbeitnehmer zwar eine berufsrechtliche Erlaubnis fehlt, dies aber von der Arbeitgeberseite durch rechtswidriges Verhalten verursacht worden ist.[4]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge