Jede Arbeitnehmerüberlassung, die in, nach oder aus Deutschland erfolgt, bedarf der Genehmigung nach deutschem Recht. Das gilt auch für Sachverhalte, in denen Beteiligte aus EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit tätig werden. Eine grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung muss demnach immer die Zulassungsvoraussetzungen beider beteiligter Staaten erfüllen. Dies kann insbesondere da zu Schwierigkeiten führen, wo verschiedenen Rechtsordnungen nicht nur unterschiedliche Voraussetzungen festgelegt haben, sondern das eine Land eine Vertragsgestaltung verlangt, die das andere verbietet.

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