Es gibt Ausnahmen vom Territorialitätsprinzip. In den nachfolgenden Fallgestaltungen wird dieses entweder erweitert oder beschränkt.

2.1 Ausstrahlung

Die Ausstrahlung erweitert das Territorialitätsprinzip. Bei einer Ausstrahlung gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Sozialversicherung auch bei einer Beschäftigung im Ausland. Hierdurch wird gewährleistet, dass eine Auslandsbeschäftigung nicht zu Nachteilen beim betroffenen Arbeitnehmer führt.

2.2 Einstrahlung

Die Einstrahlung begrenzt wiederum das Territorialitätsprinzip. Im Rahmen einer Einstrahlung sind die deutschen Rechtsvorschriften auf einen Arbeitnehmer, der für eine begrenzte Dauer in Deutschland tätig ist, nicht anzuwenden.

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