Das Territorialitätsprinzip gilt für alle Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ausüben oder ihren gewöhnlichen Wohnort bzw. Aufenthalt in Deutschland haben. Jede Person, für die das Territorialitätsprinzip gilt, unterliegt den deutschen Rechtsvorschriften über die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfallversicherung und im Bereich der Arbeitsförderung.

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