Kurzbeschreibung

Durch die Abschaffung der eTin ist ab dem Veranlagungszeitraum 2023 die Angabe der Steueridentifikationsnummer für die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung zwingend notwendig. Teilt der Arbeitnehmer diese trotz Aufforderung pflichtwidrig nicht mit, erfolgt die Mitteilung durch das Finanzamt auf formlosen schriftlichen Antrag, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2022 übermittelt hat und das Dienstverhältnis über das Jahr 2022 hinaus fortbestanden hat.

Antrag an das zuständige Finanzamt

Vorname Name/Firma
Straße Nr.
PLZ Ort

 

Finanzamt  
Straße Nr.  
PLZ Ort Datum

 

 

Antrag auf Mitteilung der Steueridentifikationsnummer eines Arbeitnehmers

Name, Vorname: [Name, Vorname des Arbeitnehmers]
Geburtsdatum: [Geburtsdatum des Arbeitnehmers]
Anschrift: [Anschrift des Arbeitnehmers]

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bitte teilen Sie mir die Identifikationsnummer für den o. g. Arbeitnehmer mit.

 

Hiermit bestätige ich, dass unsererseits eine Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2022 übermittelt wurde und das Arbeitsverhältnis über das Jahr 2022 hinaus fortbestanden hat. Der Arbeitnehmer hat die Identifikationsnummer trotz Aufforderung bisher pflichtwidrig nicht mitgeteilt.

 

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Unterschrift

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