Wenn in den Monaten Januar bis März eines Jahres geleistete Einmalzahlungen dem letzten Abrechnungszeitraum des vorangegangenen Jahres zugeordnet werden müssen[1], ist der beitragspflichtige Teil der Einmalzahlung immer mit einer Sondermeldung mit dem Abgabegrund 54 zu erstatten.
S. Märzklausel.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen