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Selbstständige Künstler und Publizisten können nach § 10a KSVG einen Beitragszuschuss zu den Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung bzw. einer privaten Pflegeversicherung beantragen. Der Zuschuss beträgt die Hälfte des Beitrages, den die Künstlersozialkasse bei Versicherungspflicht an die Pflegekasse zu zahlen hätte, höchstens jedoch die Hälfte des Betrages, den sie tatsächlich zu zahlen hat.

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