Rz. 41

Anlässlich der Änderung des Abs. 5 hat der GKV-Spitzenverbandes Richtlinien zur Festlegung der doppelfunktionalen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sowie zur Bestimmung des Verhältnisses zur Aufteilung der Ausgaben zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung (RidoHiMi) erlassen.

Die Richtlinien bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit und traten zum 1.1.2014 in Kraft.

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