Rz. 14

Die beantragte Zulassung von Modellvorhaben bedarf nach Abs. 3 Satz 1 der Genehmigung durch die zuständige oberste Landesbehörde. Nach Abs. 3 Satz 2 kann der Antrag genehmigt werden, wenn die Anforderungen nach den Abs. 1 und 2 in Verbindung mit den landesrechtlichen Vorgaben i. S. d. Abs. 2 Satz 3 erfüllt sind. Den kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene und den Landesverbänden der Pflegekassen ist nach Abs. 3 Satz 3 zu jedem Antrag vor der Genehmigung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (Anhörungsgebot).

 

Rz. 15

Die zuständige oberste Landesbehörde hat bei Erteilung der Genehmigungen zu beachten, dass die Zahl der Modellvorhaben nach Abs. 3 Satz 1 auf höchstens 60 Modellvorhaben beschränkt ist. Die Verteilung der höchstens 60 Modellvorhaben auf die Länder richtet sich nach dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Königsteiner Schlüssel für das Jahr 2017. Länder, die unter den Voraussetzungen des Abs. 3 Satz 5 von den ihnen zustehenden Modellvorhaben keinen Gebrauch machen, treten diese im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit an andere Länder ab. Im Rahmen des Verteilungsverfahrens sollen die Länder bei der Genehmigung sicherstellen, dass die Hälfte aller bewilligten Modellvorhaben von solchen Antragstellern, d. h. von solchen Kreisen und kreisfreien Städten durchgeführt werden, in denen (noch) keine mehrjährigen Erfahrungen in der strukturierten Zusammenarbeit mit Beratungsstellen nach dem SGB XII, z. B. im Rahmen von Pflegestützpunkten vorliegen (Abs. 3 Satz 4). Mit dieser Regelung wird nach den Vorstellungen des Gesetzgebers zum einen der Neuaufbau von Strukturen in der Beratung dort gefördert, wo der Wunsch nach Verbesserung vorhanden ist. Zum anderen ermöglicht die wissenschaftliche Begleitung nach § 124 Abs. 3, dass Erkenntnisse über das Entstehen neuer Strukturen der Zusammenarbeit gewonnen werden können (so BR-Drs. 410/16 S. 73).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge