Rz. 22

Das BMG wird beauftragt, Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erarbeiten (Satz 1). Hierbei soll insbesondere auch die Ausgabenseite der gesetzlichen Krankenversicherung betrachtet werden (Satz 2). Die Empfehlungen sind bis zum 31.5.2023 vorzulegen (Satz 3). Die Empfehlungen werden die Lösungsansätze des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes berücksichtigen und dazu beitragen, dass die finanzielle Last nicht allein den Beitragszahlern auferlegt, sondern auf mehrere Schultern verteilt wird (BT-Drs. 20/3448 S. 2 ff.).

 

Rz. 23

Das BMG erarbeiten bis zum 30.9.2023 Empfehlungen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen und Vorschläge für gesetzliche Vorgaben, die eine Offenlegung der Service- und Versorgungsqualität der Krankenkassen anhand von einheitlichen Mindestkriterien ermöglichen (Sätze 4, 5). Krankenkassen sollen ihre Service- und Versorgungsqualität zukünftig anhand von einheitlichen Mindestkriterien offenlegen (BT-Drs. 20/4086 S. 72). Solche Mindestkriterien könnten beispielsweise die Bewilligungsquoten und Bearbeitungsdauern bei Leistungsanträgen von Versicherten sowie die Anzahl von Widersprüchen der Versicherten betreffen. Dadurch kann die Transparenz darüber gestärkt werden, wie Krankenkassen ihre Aufgaben wahrnehmen.

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