Rz. 8

Zum Zweck einer einheitlichen Rechtsanwendung und zur Unterstützung der Selbsthilfe haben die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe zu beschließen und dabei künftig auch die spezifischen Anforderungen digitaler Anwendungen zu berücksichtigen (Abs. 3 Satz 1). Diese Grundsätze sollen die notwendige Transparenz schaffen und eine flächendeckende, gerechtere Verteilung der Fördermittel gewährleisten. Die Fördergrundsätze sollen ferner die Voraussetzungen, den Inhalt, den Umfang und die Formen der Förderung sowie die Abstimmung zu anderen Förderungsträgern wie etwa der öffentlichen Hand regeln. Die verstärkte Förderung der Selbsthilfe durch die Krankenkassen soll nicht zu einem Rückzug der übrigen Kostenträger führen. Im Rahmen digitaler Anwendungen der Selbsthilfe sind die geltenden gesetzlichen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Nach der bis Ende 1999 geltenden Rechtslage erstreckte sich die Förderung lediglich auf Selbsthilfegruppen und -kontaktstellen. Ab dem Jahr 2000 wurden auch die Selbsthilfeorganisationen einbezogen.

 

Rz. 9

Bei der in den Grundsätzen der Steuerung zu beschließenden Regelung der Verteilung sind das Antragsaufkommen und der Förderbedarf der letzten Jahre sowie die Empfehlungen der Spitzenorganisationen der Selbsthilfe, die nach Satz 2 zu beteiligen sind, maßgeblich zu berücksichtigen. Ferner sollte die Verteilungsregelung so flexibel gestaltet werden, dass sich ändernden Förderbedarfen der verschiedenen Ebenen und Bereiche Rechnung getragen werden kann. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei der Mittelverteilung auf der regionalen Ebene der Förderung zusätzlich die besondere Situation von Regionen und Städten mit hohem Förderbedarf, wie z. B. Mittelpunktestätten, die einen großen Einzugsbereich für Selbsthilfeengagierte aus dem Umland besitzen, beachtet wird (BT-Drs. 16/3100 S. 99).

Nach Abs. 3 Satz 3 werden die projektbezogene Förderung und die Förderung durch pauschale Zuschüsse gesetzlich gleichgestellt. Die unterschiedlichen Förderungsformen können auch nebeneinander Anwendung finden. Ziel ist die stärkere Nutzung der für die Antragsteller vielfach bedarfsgerechten und weniger organisationsaufwendigen pauschalen Förderung.

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