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Der Landespflegeausschuss hat die Aufgabe, über jegliche Fragen der Pflegeversicherung zu beraten. Üblicherweise tritt er zu diesem Zweck, abhängig vom Umfang des Beratungsbedarfs, mehrmals jährlich zusammen. Das Ergebnis seiner Beratungen kann er an die maßgeblichen exekutiven und legislativen Organe im Wege des Aussprechens von Empfehlungen herantragen. Diese werden, wenn sie von der Richtigkeit der Empfehlungen überzeugt sind, die Prüfung anstellen, ob sich die Empfehlungen auf Landesebene umsetzen lassen oder eine Initiative in Richtung des Bundes zu starten ist.

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