Eignungsuntersuchungen: Empfehlungen für die betriebliche Praxis

Es ist gemeinsame Aufgabe von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt, den Unternehmer zu beraten, wann bzw. wo Eignungsmängel zur echten Gefahr und evtl. zu Unfällen führen können. Dieser Prozess ist bekannt und nennt sich Gefährdungsbeurteilung.

Auf dieser Basis kann der Unternehmer von seinen Beschäftigten den Nachweis ihrer gesundheitlichen Eignung für konkret benannte Arbeitsaufgaben verlangen. Für die Veranlassung von Eignungsuntersuchungen gibt es keine rechtlichen Vorgaben, dennoch kann die Empfehlung einer personenbezogenen Maßnahme ja nur der Gefährdungsbeurteilung entspringen. Zuvor muss nach dem STOP-Prinzip überlegt werden, ob S (Substitution) oder T (Technische Lösung) oder O (Organisatorische Lösung) möglich sind.

Keine schnellen Entscheidungen!

Das ist für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt bekanntes Terrain. Aber: Machen Sie sich echte Gedanken, bevor Sie sich „mal schnell” entscheiden, dass Eignungsuntersuchungen erforderlich sind. Manchmal sind sie es eben nicht – wenn kein Mangel an Sicherheit dadurch entsteht.

Sollte sich zeigen, dass eine Gefährdung nicht durch Maßnahmen zu minimieren und das verbleibende Risiko nicht tolerabel ist, dann werden wir vernünftigerweise dem Unternehmer einen Eingriff in die Grundrechte von Beschäftigten empfehlen und die Ausübung der Tätigkeit vom Nachweis der gesundheitlichen Eignung abhängig machen.

Salopp formuliert: „Wenn wir schon Beschäftigte dieser Gefahr aussetzen (müssen), dann aber nur diejenigen, bei denen nicht vorher schon (vom Arzt) erkannt werden kann, dass eine eingeschränkte gesundheitliche Eignung zum Problem werden kann.”

Beitrag zu betrieblichen Wertschöpfung

Übrigens: Betriebsärzte verdienen ihr Geld nicht mit „möglichst viel Untersuchungen”, sondern mit kompetenter Beratung. Und die führt oftmals zu weniger Untersuchungen und mehr Nachdenken. Denn es ist Aufgabe von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt, einen Beitrag zur Wertschöpfung im Betrieb zu leisten. Soviel zum betriebswirtschaftlichen Aspekt von Eignungsuntersuchungen.

In der modernen Arbeitsmedizin ist es die Aufgabe des Betriebsarztes, „Arbeit möglich zu machen”. Es ist NICHT Aufgabe von Betriebsärzten, auf Papiere zu schreiben,  dass jemand seine Arbeit nicht machen dürfe. Das ist nur die allerletzte Möglichkeit, nachdem alle anderen Lösungs­wege versucht wurden.

Gut überlegt und unter vernünftiger Abwägung von Erfordernis und Verhältnismäßigkeit lässt sich im Betrieb ein vernünftiges Konzept für Eignungsuntersuchungen erarbeiten. Wird dieses Konzept dann auch transparent allen Beteiligten erklärt, lässt sich üblicherweise davon ausgehen, dass es dann auch von allen Beteiligten mitgetragen wird.

Schlagworte zum Thema:  Arbeitsmedizinische Vorsorge, Arbeitsschutz