Ergebnis bzw. Konsequenzen der Eignungsuntersuchung

In den meisten Fällen sind die untersuchten Mitarbeiter für ihre Tätigkeit geeignet – wenn auch unter Voraussetzungen. Eine Nichteignung ist sehr selten.

Folgende Möglichkeiten können das Ergebnis einer Eignungsuntersuchung sein:

  1. Geeignet
  2. Geeignet unter bestimmten Voraussetzungen: Proband ist geeignet, muss aber eine Voraussetzung erfüllen, z.B. das „Tragen einer geeigneten Sehhilfe”, weil er eben Brillenträger ist.
  3. Vorübergehend nicht geeignet: Muss dann auch mit einer Angabe verbunden sein, wie lange.
  4. Dauerhaft nicht geeignet: Kann definitiv im Rahmen der beschriebenen Arbeitsaufgabe nicht eingesetzt werden. SEHR selten, erfordert natürlich im Anschluss das Erarbeiten von Alternativen.
  5. Das Datum der Folgeuntersuchung kann von Bedeutung sein. Beispiel: „Geeignet unter bestimmten Voraussetzungen”, als Voraussetzung wird genannt „Vorzeitige Nachuntersuchung in 3 (6, 12) Monaten. Kann die verschiedensten (medizinischen) Gründe haben, ist für den Vorgesetzten nicht wichtig. Die Nachuntersuchung soll halt früher sein, als üblich.

Konsequenzen aus Eignungsuntersuchungen

Die Konsequenz aus einer „Nichteignung” kann soweit gehen, dass jemand den Arbeitsplatz wechseln muss oder diesen sogar ganz verliert. Das ist zwar selten, kommt aber vor.

Der häufigste Trugschluss im betrieblichen Alltag ist: „Wenn jemand untersucht ist, dann kann ja nichts passieren.” Es kann immer etwas passieren und Ärzte sind keine Hellseher. Wer heute noch vollkommen gesund erscheint, kann morgen einen Herzinfarkt oder Schlaganfall bekommen oder „nur” unsicher in der Ausübung der Arbeitsaufgabe sein.

Die Konsequenz daraus ist: Kollegen und Vorgesetzte sind täglich in der Pflicht, bei Auffälligkeiten im Arbeitsverhalten von Beschäftigten aufmerksam zu sein und bei „Gefahr im Verzug” die Tätigkeit zu unterbinden. Wenn sich daraus Zweifel an der gesundheitlichen Eignung ergeben, ist auf jeden Fall eine (erneute) Eignungsuntersuchung angebracht. Das findet oftmals aus falsch verstandener Rücksichtnahme aber nicht statt. In solch einer Situation sollte bei der ASA-Sitzung ernsthaft besprochen werden, ob dann in diesem Betrieb Eignungsuntersuchungen überhaupt sinnvoll sind.

Schlagworte zum Thema:  Arbeitsmedizinische Vorsorge, Arbeitsschutz