Welche zeitlichen Abstände gelten für Eignungsuntersuchungen?

Legt man die Empfehlungen der DGUV zugrunde, sind die zeitlichen Abstände für die meisten Eignungsuntersuchungen ähnlich.

Die Erstuntersuchung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit. Nachuntersuchungen werden durchgeführt:

  • bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres nach 36 bis 60 Monaten,
  • ab Vollendung des 40. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres nach 24 bis 36 Monaten,
  • ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nach 12 bis 24 Monaten.

Vorzeitige Nachuntersuchungen

Vorzeitige Nachuntersuchungen können beispielsweise stattfinden:

  • nach längerer Arbeitsunfähigkeit oder körperlichen Beeinträchtigungen, die eine weitere Ausübung der Tätigkeit gefährden oder ausschließen könnten.
  • bei Aufnahme einer neuen/anderen Tätigkeit.
  • nach ärztlichem Ermessen.
  • auf Wunsch des Beschäftigten, der eine Gefährdung aus gesundheitlichen Gründen bei weiterer Ausübung seiner Tätigkeit vermutet.
  • wenn Hinweise auftreten, die aus anderen Gründen Anlass zu Bedenken gegen die weitere Ausübung der Tätigkeit geben.
  • wenn Kollegen oder Vorgesetzte begründete Zweifel an der gesundheitlichen Eignung haben.
Schlagworte zum Thema:  Arbeitsmedizinische Vorsorge, Arbeitsschutz