Rz. 2

Das BAS richtet in einem zweistufigen Verfahren eine Vertragstransparenzstelle ein (www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/vertragstranzparenzstelle/ueberblick; abgerufen: 25.6.2022). Die Stelle hat die Aufgaben, die Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich (RSA) zu sichern (§ 273) und die Öffentlichkeit (Aufsichtsbehörden, Landesbehörden und Versicherte) zu informieren. Dazu führt sie ein Verzeichnis über

  • Verträge für hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b),
  • Verträge für besondere Versorgung der Versicherten (140a) und
  • fortbestehende Verträge nach den §§ 73a, 73c und 140a in der am 22.7.2015 geltenden Fassung.

Das BAS kann durch die zukünftig mögliche Kennzeichnung der aus einem Versorgungsvertrag stammenden Diagnosen mit der Vertragsnummer einen direkten Zusammenhang zwischen statistischen Auffälligkeiten der RSA-Datenmeldungen und konkreten Verträgen der Krankenkassen herstellen. Damit werden sowohl die Darlegung einer Krankenkasse plausibilisiert als auch die Folgen eines rechtswidrigen Vertrages genauer bestimmt. Zudem können gezielte Einzelfallprüfungen bei bestimmten, gegebenenfalls rechtswidrigen Vertragsgestaltungen durchgeführt werden, ohne auf externe Hinweise angewiesen zu sein. Das Verzeichnis schafft Transparenz für Aufsichtsbehörden, Landesbehörden und Versicherte (BT-Drs. 19/15662 S. 99).

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