3.1 Verbotszeichen

  • Eigenmerkmale:

    • Form: rund,
    • schwarzes Piktogramm auf weißem Grund, Rand und Querbalken (von links nach rechts in einem Neigungswinkel von 45° zur Horizontalen) rot (die Sicherheitsfarbe Rot muss mindestens 35 % der Oberfläche des Zeichens ausmachen).

Rauchen verboten

Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten

Für Fußgänger verboten

Verbot, mit Wasser zu löschen

Kein Trinkwasser

Zutritt für Unbefugte verboten

Für Flurförderzeuge verboten

Berühren verboten

3.2 Warnzeichen

  • Eigenmerkmale:

    • Form: dreieckig,
    • schwarzes Piktogramm auf gelbem Grund, schwarzer Rand (die Sicherheitsfarbe Gelb muss mindestens 50 % der Oberfläche des Zeichens ausmachen).

Warnung vor feuergefährlichen Stoffen oder hoher Temperatur [1]

Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen

Warnung vor giftigen Stoffen

Warnung vor ätzenden Stoffen

Warnung vor radioaktiven Stoffen

Warnung vor schwebender Last

Warnung vor Flurförderzeugen

Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung

Warnung vor einer allgemeinen Gefahr[2]

Warnung vor Laserstrahl

Warnung vor brandfördernden Stoffen

Warnung vor nichtionisierender Strahlung

Warnung vor starkem magnetischem Feld

Warnung vor Stolpergefahr

Warnung vor Absturzgefahr

[3]

Warnung vor Biogefährdung

Warnung vor Kälte

[1] Bei Fehlen eines besonderen Zeichens für hohe Temperatur.
[2] Dieses Warnzeichen wird nicht zur Warnung vor gefährlichen chemischen Stoffen oder Gemischen verwendet, außer in Fällen, in denen das Warnzeichen nach Maßgabe von Anhang III Nummer 5 Unterabsatz 2 verwendet wird, um die Lagerung von gefährlichen Stoffen oder Gemischen anzuzeigen. (Fußnote hinzugefügt durch Richtlinie 2014/27/EU)
[3] Piktogramm vorgesehen durch die Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 über den Schutz der Arbeitnehmer vor den Gefahren durch die Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen bei der Arbeit (Siebte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. Nr. L 374 vom 31.12.1990, S. 1)

3.3 Gebotszeichen

  • Eigenmerkmale:

    • Form: rund,
    • weißes Piktogramm auf blauem Grund (die Sicherheitsfarbe Blau muss mindestens 50% der Oberfläche des Zeichens ausmachen);

Augenschutz tragen

Schutzhelm tragen

Gehörschutz tragen

Atemschutz tragen

Schutzschuhe tragen

Schutzhandschuhe tragen

Schutzkleidung tragen

Gesichtsschutzschild tragen

Auffanggurt anlegen

Gebot für Fußgänger

Allgemeines Gebot (gegebenenfalls mit Zusatzzeichen)

3.4 Rettungszeichen

  • Eigenmerkmale:

    • Form: rechteckig oder quadratisch,
    • weißes Piktogramm auf grünem Grund (die Sicherheitsfarbe Grün muss mindestens 50 % der Oberfläche des Zeichens ausmachen);

Rettungsweg - Notausgang

Richtungsanzeige

(zusätzlich zu den untenstehenden Zeichen zu verwenden)

Erste Hilfe

Krankentrage

Notdusche

Augenspüleinrichtung

Notruftelefon

3.5 Hinweisschilder für Material zur Brandbekämpfung

  • Eigenmerkmale:

    • Form: rechteckig oder quadratisch,
    • weißes Piktogramm auf rotem Grund (die Sicherheitsfarbe Rot muss mindestens 50% der Oberfläche des Zeichens ausmachen).

Hinweis auf einen Feuerwehrschlauch

Hinweis auf eine Leiter

Hinweis auf ein Feuerlöschgerät

Brandmeldungstelefon

Richtungsanzeige

(zusätzlich zu den obenstehenden Zeichen zu verwenden)

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