Personen, die in Schweden arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern und Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, wird die Bescheinigung in der Regel von der Krankenkasse ausgestellt, bei der die Person versichert ist. Eine zusätzliche Ausfertigung der Bescheinigung A1 ist an folgende Stelle zu übersenden:

Försäkringskassan
Box 1164
62122 VISBY
SCHWEDEN

 
Wichtig

Zusätzliche Meldepflicht

Es ist nicht ausreichend, wenn in Schweden entsandte Arbeitnehmer die Bescheinigung A1 mit sich führen. Vor der Entsendung muss eine Meldung an das schwedische Portal posting.av.se erfolgen. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Bußgeldern bestraft.

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