Personen, die in den Niederlanden arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern und Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, wird die Bescheinigung in der Regel von der Krankenkasse ausgestellt, bei der die Person versichert ist. Eine zusätzliche Ausfertigung der Bescheinigung A1 ist an folgende Stelle zu übersenden:

Sociale Verzekeringsbank
Kantoor Amstelveen / Afdeling ID
Postbus 18607
3501 CR UTRECHT
NIEDERLANDE

 
Wichtig

Zusätzliche Meldepflicht

Es ist nicht ausreichend, wenn in die Niederlande entsandte Arbeitnehmer die Bescheinigung A1 mit sich führen. Vor der Entsendung muss eine Meldung an das niederländische Portal "postedworkers.nl" erfolgen. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Bußgeldern bestraft.

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