Eine Beschäftigung von Schülern und Schulentlassenen ist in verschiedensten Konstellationen denkbar. Nachfolgend werden Hinweise zu den einzelnen Konstellationen und Versicherungszweigen gegeben. Selbst kleine Unterschiede in Art und Umfang der Beschäftigung führen auf den ersten Blick bei ähnlichen Fallkonstellationen zu einer abweichenden rechtlichen Beurteilung.

Arbeitgeber sollten beschäftigte Schüler/Schulentlassene durch eine Erklärung des Aushilfsbeschäftigten[1] in den Entgeltunterlagen dokumentieren. So kann eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung aufgrund klarer Angaben durchgeführt werden.

Im Zweifelsfall sollte eine Entscheidung der Einzugsstelle eingeholt werden.[2]

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