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Personenkreis | Bedingung/Voraussetzung | Beurteilung |
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Schüler von allgemeinbildenden Schulen (Haupt-, Realschulen, Gymnasien)[1] | Das Beschäftigungsverhältnis wird unbefristet (bzw. länger als auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet) ausgeübt; das monatliche Entgelt beträgt regelmäßig mehr als 538 EUR (bis 31.12.2023: 520 EUR).[2] | Versicherungspflicht zur
Versicherungsfreiheit zur
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Die Beschäftigungsdauer ist innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet. Die Höhe des Entgelts ist in diesem Fall unbedeutend. | Versicherungsfreiheit zur
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Das monatliche Entgelt beträgt regelmäßig nicht mehr als 538 EUR (bis 31.12.2023: 520 EUR).[3] | Versicherungsfreiheit zur
Versicherungspflicht zur
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Schüler von Fachoberschulen[5] | Das Beschäftigungsverhältnis wird unbefristet (bzw. länger als auf 3 Monate befristet) ausgeübt, das monatliche Entgelt beträgt regelmäßig mehr als 538 EUR (bis 31.12.2023: 520 EUR).[6] | Versicherungspflicht zur
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Die Beschäftigung ist innerhalb eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet. Die Höhe des Entgelts ist in diesem Fall unbedeutend, denn die Versicherungsfreiheit tritt im Rahmen der Kurzfristigkeit ein. |
Versicherungsfreiheit zur
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Das monatliche Entgelt beträgt regelmäßig nicht mehr als 538 EUR (bis 31.12.2023: 520 EUR).[7] | Versicherungsfreiheit zur
Versicherungspflicht zur
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Personen, die sich außerhalb der üblichen Arbeitszeit an einer allgemeinbildenden Schule fortbilden (Abendschüler) | Das monatliche Entgelt beträgt regelmäßig mehr als 538 EUR (bis 31.12.2023: 520 EUR). | Versicherungspflicht zur
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Das monatliche Entgelt beträgt regelmäßig nicht mehr als 538 EUR (bis 31.12.2023: 520 EUR).[9] | Versicherungsfreiheit zur
Versicherungspflicht zur
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Die Beschäftigung ist innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet. Die Höhe des Entgelts ist in diesem Fall unbedeutend, denn die Versicherungsfreiheit tritt im Rahmen der Kurzfristigkeit ein. |
Versicherungsfreiheit zur
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Zu den allgemeinbildenden (öffentlichen oder privaten) Schulen gehören (in der Mehrzahl der Länder): Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule (in einzelnen Ländern), Förderstufe (Hessen), Orientierungsstufe (Niedersachsen), Schulzentrum (Bayern), Mittelschule (Sachsen), Regelschule (Thüringen), Erweiterte Realschule (Saarland), Sekundarschule (Sachsen-Anhalt), Integrierte Haupt- und Realschule (Hamburg), Verbundene Haupt- und Realschule (Hessen, Mecklenburg-Vorpommern), Regionale Schule (Rheinland-Pfalz). Zudem gehören dazu in allen Ländern: Sonderschule, Schule für Behinderte, Förderschule.
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