Rz. 13
Gemäß § 45 i. V. m. § 3 Abs. 2 der Gemeinsamen Empfehlung vom 23.2.2012 (Fundstelle vgl. Rz. 17) können folgende Institutionen nicht gefördert werden:
- Wohlfahrts- und Sozialverbände,
- Fördervereine und Arbeitsgruppen bzw. Arbeitskreise der Selbsthilfeorganisationen,
- Patientenberatungsstellen und Verbraucherverbände, -organisationen/-einrichtungen,
- stationäre und ambulante Hospizdienste,
- Berufs- und Fachverbände bzw. Fachgesellschaften,
- Kuratorien,
- Stiftungen,
- Netzwerke,
- Bundes- bzw. Landesarbeitsgemeinschaften für Gesundheit/Gesundheitsförderung bzw. Landeszentralen für Gesundheit/Gesundheitsförderung,
- Landes- bzw. regionale Gesundheitskonferenzen,
- krankheitsspezifische Beratungseinrichtungen oder Kontaktstellen (z. B. Suchtberatungsstellen oder Krebsberatungsstellen),
- ausschließlich im Internet agierende Initiativen,
- Kooperationsberatungsstellen für Selbsthilfegruppen und Ärzte der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie
- alle Aktivitäten der Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die nicht gesundheitsbezogen sind oder nicht die Verwirklichung von Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderung zum Ziel haben.
Weil die Krankenkassen gemäß der "Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe v. 17.6.2013" (Fundstelle vgl. Rz. 17) auch Institutionen/Aktivitäten wie
- stationäre oder ambulante Hospizdienste,
- Ärzte der Kassenärztlichen Vereinigungen (KOSA),
- Einzelpersonen, die als Kontaktperson für eine Selbsthilfegruppe oder Selbsthilfeorganisation tätig sind,
- Zusammenschlüsse mit ausschließlich gesundheitsförderlicher oder primärpräventiver Zielsetzung sowie (Pflege-)Wohngemeinschaften
nicht fördern, gilt dieses wegen der oben genannten Gesetzesbegründung für die Rehabilitationsträger entsprechend. Gleiches gilt nach Auffassung des Autors für
- professionell geleitete Schulungsmaßnahmen (z. B. Patientenschulungsgruppen),
- Funktionstrainings- und Rehabilitationssportgruppen (vgl. auch § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX) und
- professionelle Therapieaktivitäten oder Therapiegruppen.
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