Rz. 38

Der Kostenerstattungsanspruch eines jugendlichen Antragsstellers scheitert nicht von vornherein daran, dass seine Eltern die inzwischen angefallenen Kosten bei fehlender Leistungsbereitschaft des Rehabilitationsträgers bereits getragen haben:

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 23.3.2016, L 8 R 914/14.

Leistung zur Teilhabe – Bewilligung durch den Rehabilitationsträger dem Grunde nach – Wunsch eines IT-Studiums an einer Hochschule – Ablehnung der beantragten Maßnahme nur in Verbindung mit positivem Gegenvorschlag – bloße Ablehnung keine begründete Mitteilung – Gleichsetzung mit einer Nichtentscheidung – Genehmigungsfiktion nach § 18 – Selbstbeschaffung – Sanktionierungszweck – Pflicht zur Kostenerstattung auch für unwirtschaftliche und nicht erforderliche Leistungen – Finanzierung des Hochschulstudiums für einen Handwerksmeister – kein Rechtsmissbrauch – Möglichkeit der psychologischen Untersuchung trotz Hochschulzugangsberechtigung – Auswirkungen auf weitere Bescheide – Folgeansprüche – Übergangsgeld zur Sicherung des Lebensunterhalts – sozialgerichtliches Verfahren – Eilbedürftigkeit:

LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 17.12.2018, L 8 R 4195/18 ER-B.

 

Rz. 39

Gemeinsame Empfehlung "Reha-Prozess" – Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 26 Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2, 3, 5, 7 bis 9 SGB IX, veröffentlicht im Internet unter https://www.bar-frankfurt.de/themen/gemeinsame-empfehlungen.html

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