Rz. 2

In dieser Vorschrift sind Verordnungsermächtigungen zusammengefasst, die im Schwerbehindertengesetz (SchwbG) in § 5 Abs. 2 (Nr. 1), in § 11 Abs. 3, § 12 Abs. 2 (Nr. 2) und § 11 Abs. 6 (Nr. 4) geregelt waren.

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