Rz. 1

Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 in das SGB IX eingefügt. Mit Art. 2 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) wurden mit Wirkung zum 14.6.2023 in Abs. 2 die Begrenzung des Lohnkostenzuschusses auf höchstens 40 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV (Satz 2) sowie die landesrechtliche Öffnungsklausel (Satz 4) aufgehoben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge