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Ursprünglich war die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung bis zum Jahr 2022 befristet eingeführt worden. Der Koalitionsvertrag und die 95. Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordern eine Aufhebung der in § 32 Abs. 5 vorgesehenen Befristung (19/13399 S. 20). Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (BGBl. I S. 2135, BT-Drs. 19/13399 S. 4) hat der Gesetzgeber die Finanzierung ab dem Jahr 2023 auf 65 Mio. EUR festgesetzt und zugleich die Regelung entfristet. § 32 Abs. 5 sieht weiter einen Bericht der Bundesregierung an die gesetzgebenden Körperschaften des Bundes bis zum 30.6.2021 über die Einführung und Inanspruchnahme des Instrumentes vor.

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