Rz. 2
Die Vorschrift regelt abschließend die Sachverhalte, in denen das Ermessen der Integrationsämter bei der Entscheidung über die Zustimmung zu einer Kündigung eingeschränkt ist.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen