Hat der Auftraggeber im Zusammenwirken mit dem Auftragnehmer Zweifel an dem Vorliegen von Versicherungspflicht oder wollen sich die Beteiligten rechtlich absichern, können sie bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen, den Status des Erwerbstätigen feststellen zu lassen.

Hierbei wird jedoch nur festgestellt, ob

  • eine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung vorliegt (Elementenfeststellung) oder
  • die Tätigkeit im Rahmen einer Selbstständigkeit ausgeübt wird.

Nicht entschieden wird hingegen, inwieweit eine festgestellte Beschäftigung Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und/oder Rentenversicherung auslöst.[1]

 
Hinweis

Zeitpunkt des Eintritts von Versicherungspflicht

Abhängig vom Zeitpunkt des Antrags auf Statusfeststellung tritt ggf. Versicherungspflicht als Arbeitnehmer bereits mit der Aufnahme der Tätigkeit ein.[2]

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