Rz. 2

Die Förderung einer frühzeitigen Berufswahlorientierung soll dazu führen, dass Schüler sich frühzeitig und intensiver mit dem Berufswahlprozess auseinandersetzen, ihre Chancen bei der Berufswahl realistischer einschätzen und Fehlentscheidungen möglichst vermieden werden. Zudem soll die Motivation der Schüler für einen erfolgreichen Schulabschluss verbessert, der Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung erleichtert und damit später eventuell notwendige Bildungsmaßnahmen vermieden werden.

 

Rz. 3

Die Förderung von Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung ist nach der Gesetzesbegründung zur besseren Transparenz zum 1.4.2012 aus dem bisherigen § 33 herausgelöst worden und in als eigenständiges Förderinstrument geregelt. Soweit eine Potentialanalyse nicht bereits anderweitig mit den Schülern durchgeführt worden ist, ist sie Teil der Berufsorientierungsmaßnahme (BT-Drs. 17/6277, Begründung zu Art. 18 § 48, S. 94). Die Vorschrift räumt den Agenturen für Arbeit die Möglichkeit ein, Berufsorientierungsmaßnahmen für Schüler allgemeinbildender Schulen zu fördern. Damit soll insbesondere eine vertiefte Berufsorientierung für Schüler ermöglicht werden, deren Schulabschluss oder Ausbildungsreife gefährdet ist, z. B. durch vertiefte Eignungsfeststellung, Verbesserung des Entscheidungsverfahrens und Vertiefung berufs- bzw. betriebskundlicher Kenntnisse und Erfahrungen.

 

Rz. 4

Abs. 1 Satz 2 und 3 enthalten die Voraussetzungen für die Berufsorientierungsmaßnahmen. Sie gewährleisten die Fortsetzung eines geordneten Schulbetriebs, eine zeitliche Begrenzung der Maßnahmen und eine Kofinanzierung durch Dritte. Die Förderung einer frühzeitigen Berufsorientierung und Einungsfeststellung hat zum Ziel, dass sich die Schüler früher und intensiver mit dem Berufswahlprozess auseinandersetzen, ihre Chancen bei der Berufswahl realistischer einschätzen zu können und Fehlentscheidungen möglichst zu vermeiden. Damit leisten die Berufsorientierungsmaßnahmen einen Beitrag zur Auflösung unrealistischer Berufswünsche und Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen. Berufsorientierungsmaßnahmen sollen zugleich die Motivation für einen erfolgreichen Schulabschluss verbessern und den Einstieg in Beschäftigung erleichtern.

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