Rz. 1

Die Vorschrift ist durch Art. 3 des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 3002) in das SGB III eingefügt worden.

Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) aufgehoben.

 

Rz. 2

§ 434l enthielt Übergangsregelungen zur Verkürzung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld, die Arbeitslose nach § 127 erwerben können, und zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 147a, die den neuen Anspruchsdauern angepasst wird.

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