Rz. 14

Nach Abs. 4 darf die Vorphase nicht den Schulgesetzen der Länder unterliegen. Das bedeutet, dass die Assistierte Ausbildung nur dann gefördert werden kann, wenn die Teilnehmenden die Vollzeitschulpflicht nach den Gesetzen der jeweiligen Länder erfüllt haben (eine aktuelle Übersicht über die Vollzeitschulpflicht der Länder ist unter https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)#Vollzeitschulpflicht abrufbar).

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