Im Rahmen des Arbeitnehmerentsendegesetzes, der EU-Entsenderichtlinie und des Mindestlohngesetzes, sind für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer zusätzlich Meldepflichten zur Kontrolle der vorgeschriebenen Mindeststandards vorgesehen.[1]

[1]

S. Entsendung, Abschn. 5.

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