Die Werte für Unterkunft werden ebenfalls nach den jeweils zu erwartenden Preissteigerungsraten fortgeschrieben. Der Wert der als Sachbezug zur Verfügung gestellten Unterkunft beträgt für das Jahr 2024 bundesweit monatlich 278 EUR (2023: 265 EUR).[1]

Er vermindert sich

  • bei Aufnahme des Beschäftigten in den Haushalt des Arbeitgebers oder bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft um 15 % (= 236,30 EUR; 2023: 225,25 EUR),
  • für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende um 15 % (= 236,30 EUR; 2023: 225,25 EUR),
  • bei der Belegung mit

    • 2 Beschäftigten um 40 % (= 166,80 EUR; 20: 159 EUR),
    • 3 Beschäftigten um 50 % (= 139 EUR; 2023: 132,50 EUR),
    • mehr als 3 Beschäftigten um 60 % (= 111,20 EUR; 2023: 106 EUR).

Eine Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt liegt vor, wenn der Arbeitnehmer sowohl in die Wohnungs- als auch in die Verpflegungsgemeinschaft des Arbeitgebers aufgenommen wird. Gemeinschaftsunterkünfte sind typischerweise z. B. Lehrlingswohnheime, Schwesternwohnheime u. Ä.

 
Wichtig

Im Einzelfall ortsübliche Miete ansetzen

Wäre es nach Lage des Einzelfalls unbillig, den Wert der Unterkunft nach den vorstehenden Werten zu bestimmen, kann die Unterkunft auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden.

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