Ein wirksamer Arbeits- und Gesundheitsschutz ist fraglos zuallererst aus sozialen Gründen (Unversehrtheit, Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankungen sowie Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit) erforderlich und begründet. Darüber hinaus ist aber auch der Nutzen für die jeweilige Organisation, also insbesondere das Unternehmen sowie die Gesellschaft zu betrachten. Die Frage, ob sich betriebliche Präventionsarbeit auch für das Unternehmen lohnt, ist also berechtigt und für das Management eines Unternehmens von großer Bedeutung.

Die vorherrschende Meinung war lange Zeit und ist es v. a. in vielen kleineren Unternehmen auch heute noch, dass der Arbeitsschutz v. a. Kosten verursacht und sich die erforderlichen Präventionsmaßnahmen nur bedingt lohnen. Beispiele guter Praxis belegen zwar das Gegenteil, aber die tradierten Sichtweisen herrschen vielfach weiter vor und erschweren die betriebliche Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

 
Wichtig

Die praktische Relevanz des Arbeitsschutzes nimmt ab!

Da die Sicherheit bei der Arbeit heute immer mehr als eine Selbstverständlichkeit erachtet wird, verblasst deren Nutzen bzw. die Wahrnehmung des Nutzens von Präventionsmaßnahmen. Wahrgenommen wird das, was auffällt, was angestrebt wird oder nachzuweisen ist. Hier kann der klassische Arbeitsschutz wenig punkten.

Darüber hinaus stehen bei Unternehmern und Führungskräften "moderne" Themen, wie Digitalisierung, Fachkräftemangel sowie bedingt auch Gesundheit im Blickfeld.

Ohne den Nachweis oder besser noch das Erleben des Nutzens des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wird dieser weiterhin halbherzig umgesetzt.

Dass sich Prävention lohnt, ist vielen Unternehmern und Führungskräften nur latent bekannt. Dies ist ein wichtiger Ansatzpunkt für Verbesserungen. Deshalb ist die Auseinandersetzung mit dem Nutzen ein zentrales Element eines Managementsystems.

 
Praxis-Tipp

Machen Sie den Nutzen des Arbeitsschutzes zum Thema

Aus dem Hinweis auf die Bedingungen der Wahrnehmung des Nutzens lassen sich Ideen für die Vermittlung des Nutzens ableiten.

Beispiel: Fragen Sie in einer Sitzung des Arbeitsschutzes provokativ "Was bringen uns unsere Präventionsmaßnahmen?" Sammeln Sie die von den Teilnehmern genannten Punkte auf einem Flip-Chart und diskutieren Sie anschließend die Nennungen.

Da sich Unternehmer und Führungskräfte v. a. anhand von Daten überzeugen lassen und die Unfallzahlen erfreulicherweise deutlich zurückgegangen sind, bedarf es neuer Kennzahlen, die aufzeigen, dass sich betriebliche Prävention wirklich lohnt. Die Kennzahl "Return on Prevention (RoP)" ist ein guter Ansatz, den Nutzen von Präventionsmaßnahmen bei den Entscheidern in einem Unternehmen stärker in den Mittelpunkt ihrer Betrachtungen zu rücken.

Eine Studie der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (BG ETEM), an der sich rund 300 Unternehmen aus 16 Ländern beteiligt haben, ergab einen durchschnittlichen RoP von 2,2. D. h., im Schnitt wird der Nutzen der "Investition" in den Arbeits- und Gesundheitsschutz (der betrieblichen Präventionsarbeit) von den befragten Betriebsvertretern auf mehr als doppelt so hoch geschätzt, wie die Kosten der Präventionsmaßnahmen.

Zeitgemäße AMS-Standards fordern eine Ergebnisbewertung und Kennzahlen

Der AMS-Standard DIN ISO 45.001:2018 fordert im Element 6.2.2 "Planung zur Erreichung der SGA-Ziele":

  • Bei der Planung zum Erreichen ihrer SGA-Ziele muss die Organisation u. a. bestimmen, "e) wie die Ergebnisse bewertet werden, einschließlich der Kennzahlen zur Überwachung".
  • Empfohlen wird: "Sofern praktikabel, sollte jedes Ziel mit einer Kennzahl verknüpft werden, die strategisch, taktisch oder operativ sein kann." (A.6.2.2)

Für die Bewertung der Ergebnisse sind Kriterien zu bestimmen und diese zu messen. Hierzu wird beispielsweise empfohlen:

  • Falls das Kriterium ein Vergleich von Vorfällen ist, kann die Organisation entscheiden, ob sie die Häufigkeit, Art, Schwere oder Anzahl der Vorfälle betrachtet; dann könnte die Kennzahl die ermittelte Quote bezogen auf die jeweiligen Kriterien sein.
  • Falls das Kriterium ein Vergleich von abgeschlossenen Korrekturmaßnahmen ist, dann könnte die Kennzahl der prozentuale Anteil der rechtzeitig abgeschlossenen zu allen angestoßenen (vereinbarten) Korrekturmaßnahmen sein.

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