Abschläge von jeweils 0,25 % auf den Pflegeversicherungsbeitragssatz von 3,4 % gibt es für beschäftigte Rentner vom 2. bis 5. Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Kein zusätzlicher Beitragsanteil ab Jahrgang 1939
Personen, die älter sind als Jahrgang 1940, müssen den Beitragsanteil zur Pflegeversicherung nicht zahlen.
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