Während bei der Arbeitsvermittlung primäres Ziel die Vermittlung Arbeitssuchender in Arbeit ist, steht für Personalvermittlungen, -beratungen und Head-Hunter die Besetzung von Vakanzen für Unternehmen im Fokus.

7.1 Agenturen für Arbeit

Die Agenturen für Arbeit haben unter anderen den gesetzlichen Auftrag zur Arbeitsvermittlung für aktiv Arbeitssuchende. Insbesondere im Arbeitsmarkt für gering Qualifizierte und auch für Fachkräfte haben sie sich so als Anlaufstelle für Unternehmen bei der Personalgewinnung etabliert. Bei erfolgreicher Zusammenarbeit sind Aufwand und notwendige Investitionen auf Seiten des Unternehmens begrenzt. Der regionale Ansprechpartner der Bundesagentur für Arbeit ist die örtliche Agentur für Arbeit.

Diese bietet verschiedene Förderprogramme für die Reintegration von Arbeitslosen ins Berufsleben an. Je nach zu besetzender Position lohnt es sich, sich zu Fördermöglichkeiten beraten zu lassen. Aber nicht nur diese finanziellen Unterstützungsprogramme können je nach zu besetzender Position von Interesse sein. Über die Bundesagentur für Arbeit als Träger werden verschiedenste Qualifizierungsprogramme durchgeführt. Zum Teil sind mit diesen Qualifizierungsmaßnahmen Praktika verbunden. Diese bieten Arbeitgebern die Möglichkeit, einen potenziellen Arbeitnehmer schon vorab kennenzulernen.

Auch die gemäß § 164 SGB IX geforderte Meldung an die Agentur für Arbeit kann mittlerweile elektronisch erfolgen. Mit Blick auf die Integration schwerbehinderter Menschen ist diese vorgeschrieben und muss entsprechend erfolgen. Zu den weiteren (kostenlosen) Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit zählen die Veröffentlichung von Stellenangeboten und der Zugriff auf Stellengesuche.[1] Der dortige Online-Stellenmarkt gehört zu den größten in Deutschland. Darüber hinaus profitiert das Portal durch Kooperationen mit Internet-Stellenbörsen und Zeitarbeitsfirmen. Die Anbindung von Jobbörsen fördert die Transparenz auf dem Arbeitsmarkt und beschleunigt den Vermittlungsprozess.

Das Service-Portal arbeitsagentur.de bietet weitere Angebote. In diesem virtuellen Arbeitsmarkt der Bundesagentur für Arbeit können sich interessierte Unternehmen als Arbeitgeber registrieren lassen und offene Positionen veröffentlichen sowie in der Bewerberdatenbank recherchieren. Die Bewerberprofile, die im Internet abrufbar sind, umfassen zumindest die wesentlichen personenbezogenen Daten. Weiterführende Informationen müssen bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfragt werden. Dieser Weg der Kontaktaufnahme zu Stellensuchenden eignet sich prinzipiell für verschiedenste Positionen, wobei die Erfolgsquote abnimmt, je höher die gewünschte Qualifikation und die Senioritätsstufe ist. Serviceniveau und die Reaktionszeiten sind nicht mit privaten Anbietern vergleichbar.

Nichtsdestoweniger sollte das Arbeitsamt eine Anlaufstelle sein, schon alleine um der Vorschrift zu entsprechen. Auch wenn es nicht der Auftrag der Agentur/en für Arbeit ist, Positionen für Unternehmen zu besetzen, sondern arbeitssuchenden Personen in Arbeit zu verhelfen, können so auch Stellen besetzt werden. Klar ist, dass auf diesem Weg passive Kandidaten, die in Arbeit sind, nicht erreicht werden.

[1] Siehe Internetauftritt der Arbeitsagentur.

7.2 Personalvermittlungen, -beratungen und Head Hunting

Infolge des Monopols der staatlichen Arbeitsvermittlung bis 1994 war Personalvermittlung (früher als Personalberatung getarnt), beratend im Gewinnungsprozess tätig. Diese Differenzierung ist nicht mehr notwendig, die Bezeichnung hat sich gehalten. Mit Head Hunting wird die gezielte und aktive Ansprache ausgewählter potenzieller Kandidaten bezeichnet. Was früher nur telefonisch erfolgte, wird heute zunehmend im ersten Schritt per Mail oder Nachricht über (Business) Netzwerke umgesetzt. Außerdem können Beratungen auf ihre eigenen Netzwerke und Datenbanken zugreifen. Meist ergänzend erfolgt die Ausschreibung über die eigene Webseite sowie, in Absprache mit dem Kunden, über weitere Kanäle. Neben einigen internationalen Platzhirschen gibt es auf dem Markt zahlreiche hoch spezialisierte Einzelanbieter. Bei der Auswahl eines Partners sollte auf eventuelle Berufs- oder Branchen-Spezialisierung sowie auf die Qualifikation der Beratenden und das Vorgehen der sogenannten Searcher oder Sourcer geachtet werden. Mit einem unprofessionellen Partner und Massenmails auf eventuell passende Kandidaten zuzugehen, ist kontraproduktiv und schreckt diese eher ab. Wie die Professionalität des Vorgehens, variieren die Geschäftsmodelle der Anbieter: Meist wird der Preis der Dienstleistung als Prozentsatz der späteren Vergütung vereinbart und ist (teilweise) erfolgsabhängig, wie im nachfolgenden Beispiel.

 
Praxis-Beispiel

Teilweise erfolgsabhängiges Geschäftsmodell

Eine Personalberatung wird (exklusiv) mit der Stellenbesetzung für eine Position der Gruppenleitung (w/m/d) im Controlling beauftragt. Als Jahreszielgehalt wird mit ca. 100.000 EUR gerechnet. Bei einer erfolgreichen Besetzung beläuft sich der Preis auf ca. 30 % dieser Grundvergütung. Nach der Erstellung des Anforderungsprofils in Zus...

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