In der Kranken- und Pflegeversicherung gelten bundesweit einheitliche Rechengrößen und damit auch ein einheitliches Versicherungs- und Beitragsrecht.

Für den Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist die Rechtskreistrennung zu beachten. Die besonderen Bestimmungen zur Durchführung der Rentenversicherung und der Versicherung nach dem Recht der Arbeitsförderung im Beitrittsgebiet sind in den §§ 228a SGB VI ff. und in den §§ 408 bis 416 SGB III geregelt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge