Die Förderung mithilfe des Qualifizierungsgeldes ist abzugrenzen von anderen Weiterbildungsförderungen für Beschäftigte[1] für kurzarbeitende Beschäftige[2] und für Beschäftigte in Transfergesellschaften[3].

Hinsichtlich der Förderung von Weiterbildungen für Beschäftigte[4] ergibt sich eine Überschneidung in der Zielsetzung. Qualifizierungsgeld und die Weiterbildungsförderung Beschäftigter haben das Ziel durch die Weiterbildungsmaßnahmen die Beschäftigten im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses bei ihrem Arbeitgeber zu qualifizieren und nach Beendigung der Maßnahmen die Arbeitsplätze im Betrieb zu erhalten. Unterscheidungsmerkmal ist hier, dass das Qualifizierungsgeld eine kollektives strukturwandelbedingtes Qualifizierungserfordernis einer bestimmten Anzahl an Beschäftigten voraussetzt, während die Weiterbildungsförderung Beschäftigter bei einem individuellen Qualifizierungsbedarf ansetzt. Die Zahlung beider Förderleistungen für den gleichen Personenkreis ist wegen eines gesetzlichen Förderausschlusses beim Qualifizierungsgeld nicht möglich.[5]

[1] § 82 SGB III i. d. F. ab 1.4.2024.
[4] § 82 SGB III i. d. F. ab 1.4.2024.
[5] § 82a Abs. 1 und Abs. 2 und § 82 SGB III i. d. F. ab 1.4.2024.

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