7.1 Information

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein anspruchsvoller Prozess, der ein hohes Maß an Fachkompetenz und Erfahrung erfordert und zu tiefgreifenden Maßnahmen im Betrieb führen kann. Daher benötigen viele Betriebe, gerade bei der erstmaligen Durchführung dieses Prozesses, Informationen und Unterstützung.

Inzwischen stehen zahlreiche Informationsquellen zur Verfügung, großenteils leicht zugänglich über das Internet. Es kann sowohl auf sehr allgemeine, als auch auf sehr spezialisierte Informationen zugegriffen werden. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie hat allgemeingültige Leitlinien und Informationen bereitgestellt, während Berufsgenossenschaften oft branchenspezifische Angebote vorhalten, z. B. auch branchenspezifische Erhebungsverfahren. Daneben haben verschiedene Berufsgruppen (Betriebsärzte, Psychologen) Informationen aus ihrer fachlichen Perspektive zusammengestellt. Weitere Quellen für Fachwissen und Unterstützung sind auch die Krankenkassen, die sich seit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes noch viel intensiver in das betriebliche Gesundheitsmanagement einbringen müssen.

Beispiele für Informationsquellen:

  • www.gda-psyche.de: Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie stellt hier das Thema arbeitsbedingte psychische Belastung und Gefährdungsbeurteilung dar.
  • www.gda-portal.de: Hier stellt sich die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie vor und bietet Informationen zu weiteren Themengebieten, z. B. Muskel-Skelett-Erkrankungen und anderen ihrer Arbeitsprogramme.
  • www.gefaehrdungsbeurteilung.de: Dies ist ein Angebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, mit vielen Informationen zu diesem speziellen Thema.
  • www.vbg.de: Website der Verwaltungsberufsgenossenschaft, auf der sich Informationen vorwiegend für Büroberufe finden.
  • www.bgw-online.de: Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat eigene Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung entwickelt, die speziell für das Gesundheitswesen geeignet sind und hier kostenlos bezogen werden können.
  • www.bdp-verband.de/bdp/archiv/gesunde-arbeit/index.html: Der Berufsverband der Deutschen Psychologinnen und Psychologen hat hier eine Reihe von Kurzbroschüren zu verschiedenen Aspekten des Themas psychische Arbeitsbelastung veröffentlicht, die kostenlos zum Download bereitstehen.
  • www.dguv.de/de/ihr_partner/unternehmen/arbeitssicherheit/index.jsp: Der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung stellt hier wichtige Grundsatzdokumente zum Arbeitsschutz zur Verfügung.

7.2 Finanzielle und personelle Unterstützung

Unterstützung können Unternehmen bei Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern erhalten. Beide sind durch das Sozialgesetzbuch verpflichtet, im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz tätig zu werden. Sie können Firmen finanziell oder auch mit fachlichem Rat bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der abgeleiteten Maßnahmen unterstützen. Viele Krankenkassen arbeiten auch mit Experten zusammen, die sie bei Bedarf vermitteln können.

Seit dem Frühjahr 2017 wurden infolge des Präventionsgesetzes die Regionalen Koordinierungsstellen für Betriebliche Gesundheitsförderung eingerichtet. Diese Koordinierungsstellen sind kassenübergreifende Beratungs- und Informationsportale für kleine und mittelständische Unternehmen. Der Zugang zu diesem Beratungsangebot erfolgt für die Unternehmen über die Website www.bgf-koordinierungsstelle.de.

Eine weitere Möglichkeit der finanziellen Unterstützung ergibt sich aus dem Steuerrecht. Nach § 3 Nr. 34 EStG können Betriebe bis zu 600 EUR pro Mitarbeiter und Jahr für Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements steuerlich absetzen. Es können Maßnahmen steuerlich gefördert werden, die dem "Leitfaden Prävention" des Spitzenverbandes der deutschen Krankenkassen entsprechen.

Daneben sind noch zahlreiche Anbieter von Dienstleistungen für Firmen am Markt. Sie bieten teilweise ein sehr breites Spektrum an – von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Umsetzung von Maßnahmen. Andere Dienstleister sind stark spezialisiert; sie bieten z. B. nur die Gefährdungsbeurteilung mithilfe eines bestimmten Verfahrens oder nur einzelne Maßnahmen an. Bei der Inanspruchnahme externer Dienstleister und Experten ist es immer empfehlenswert, auf deren Qualifikation und Erfahrung zu achten.

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