Treten neue Mitarbeiter in das Unternehmen ein, so müssen neben der Stammdatenerfassung u. U. auch Verträge erstellt, fehlende Unterlagen angefordert sowie Zusatzvereinbarungen erfasst und berücksichtigt werden. Handelt es sich um Minijobber oder Auszubildende, sind weitere Arbeiten zu erledigen.

Der Austritt von Beschäftigten ist ein größeres Feld, denn hier ist eine ganze Reihe an Tätigkeiten auszuführen, neben der üblichen Stammdatenerfassung unter anderem die Berücksichtigung von Resturlaub und Überstunden, die Kündigungsbestätigung, Urlaubsbescheinigungen, die Übertragung der betrieblichen Altersversorgung und Abfindungsvereinbarungen. Tritt ein Mitarbeiter wegen Rentenbeginns aus dem Unternehmen aus, müssen zusätzliche Prozesse durchlaufen werden – man denke hier allein an das Thema Betriebsrente.

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