Ein Wechselrecht vom Normal- in den Basistarif haben privat Versicherte, die ab 2009 eine Privatversicherung abgeschlossen hatten. Auch hier ist der Höchstbeitrag auf den der gesetzlichen Krankenkassen begrenzt. Sollte ein Versicherter im Basistarif durch diesen Beitrag hilfebedürftig werden, ist der Beitrag zu halbieren. Würde auch dieser halbe Beitrag zur Hilfebedürftigkeit führen, übernimmt der Träger der Grundsicherung bzw. der Sozialhilfe den Restbetrag.

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