Sachverhalt

Für die Urlaubszeit wird eine Altersrentnerin vom 10.10.-28.10. für 15 Arbeitstage als Aushilfskraft eingesetzt. Die Aushilfe erhält 12,41 EUR Stundenlohn bei einer täglichen Arbeitszeit von 7 Stunden. Sie gehört keiner kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft an. Die pauschale Lohnsteuer übernimmt der Arbeitgeber, diese dürfte auch auf die Arbeitnehmerin abgewälzt werden.

Wie hoch ist die Gesamtbelastung für den Arbeitgeber?

Ergebnis

Die pauschale Besteuerung mit 25 % Lohnsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ist in diesem Fall zulässig, da der Beschäftigungszeitraum 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht überschreitet. Ebenso wird der durchschnittliche Arbeitslohn von 150 EUR pro Tag sowie der durchschnittliche Stundenlohn von 19 EUR nicht überschritten.

 
Abrechnung pauschale Lohnsteuer
Aushilfslohn (12,41 EUR × 7 Std. × 15 Tage) 1.303,05 EUR
Pauschale Lohnsteuer (25 %) + 325,76 EUR
Pauschaler Solidaritätszuschlag (5,5 % v. 325,76 EUR) + 17,91 EUR
Gesamtbelastung Arbeitgeber 1.646,72 EUR

Hinweis

Weist die Arbeitnehmerin nach, dass sie keiner kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört (z. B. durch eidesstattliche Erklärung), kann die pauschale Kirchensteuer entfallen.

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