1 Sonderregelungen bei der Berechnung
Wichtig
Das Kurzarbeitergeld hat sich in der durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Krise erneut als wirksames Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen erwiesen. Dazu haben maßgeblich auch Sonderregelungen zu Zugangserleichterungen, zu einer verlängerten Bezugsdauer, zu erhöhten Leistungssätzen und zur Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen an Arbeitgeber beigetragen. Zuletzt galten noch Erleichterungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld fort:
- Die abgesenkte Zugangsbedingung, nach der ein Betrieb Kurzarbeit bereits anmelden kann, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind, galt bis zum 30.6.2023. Grundsätzlich liegt diese Schwelle bei mindestens 1/3 der Beschäftigten.
- Auch war ein Aufbau von negativen Arbeitszeitguthaben bis zum 30.6.2023 nicht erforderlich. Grundsätzlich müssen entsprechende Vereinbarungen über Arbeitszeitschwankungen zur Vermeidung von Kurzarbeit genutzt werden.
- Kurzarbeitergeld konnte bis zum 30.6.2023 auch an Leiharbeitnehmer gezahlt werden.
2 Arbeitnehmer ist verheiratet und hat ein Kind
Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer, Steuerklasse III, mit einem Kind (15 Jahre), erzielt im April 2023 infolge von Kurzarbeit ein Bruttoentgelt von 1.835 EUR. Ohne Kurzarbeit hätte er 2.455 EUR brutto verdient.
Wie werden das Kurzarbeitergeld und die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet?
Ergebnis
Das Kurzarbeitergeld errechnet sich nach einem Leistungssatz von 67 %. Der Leistungsbetrag ergibt sich nach der Tabelle der BA als Differenzbetrag zwischen den maßgeblichen rechnerischen Leistungssätzen des pauschalierten monatlichen Sollentgelts und des pauschalieren monatlichen Istentgelts.
Gerundetes Sollentgelt | 2.460,00 EUR | |
Rechnerischer Leistungssatz aus dem Sollentgelt | 1.313,09 EUR | |
Gerundetes Istentgelt | 1.840,00 EUR | |
Rechnerischer Leistungssatz aus dem Istentgelt | 986,24 EUR | |
Differenz der rechnerischen Leistungssätze = Kurzarbeitergeld (Leistungssatz aus dem Sollentgelt ./. Leistungssatz aus dem Istentgelt) | 326,85 EUR |
Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung:
Für die Berechnung der SV-Beiträge ist zwischen dem tatsächlich erzielten Entgelt und dem Kurzarbeitergeld zu unterscheiden:
- Für die SV-Beiträge aus dem tatsächlich erzielten Entgelt gelten die allgemeinen Regelungen zur Berechnung, Tragung und Zahlung der Beiträge in allen Zweigen der Sozialversicherung.
- SV-Beiträge aus dem Kurzarbeitergeld sind zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu entrichten, nicht jedoch zur Arbeitslosenversicherung. Als beitragspflichtige Einnahme ist ein fiktives Entgelt in Höhe von 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem ungerundeten Soll- und Istentgelt zugrunde zu legen.
- Die auf das Kurzarbeitergeld entfallenden SV-Beiträge (einschließlich des Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung) sind allein vom Arbeitgeber zu tragen.
Abrechnungsmonat April 2023 | |
Brutto-Sollentgelt | 2.455,00 EUR |
Abzgl. Brutto-Istentgelt | - 1.835,00 EUR |
Differenz | 620,00 EUR |
Fiktives Entgelt für Beitragsberechnung Kurzarbeitergeld (620 EUR x 80 %) | 496,00 EUR |
Beitragspflichtige Einnahmen | |||
KV / PV | RV | ALV | |
SV Entgelt | 1.835,00 EUR | 1.835,00 EUR | 1.835,00 EUR |
SV Fiktives Entgelt | 496,00 EUR | 496,00 EUR | 0,00 EUR |
SV Gesamt | 2.331,00 EUR | 2.331,00 EUR | 1.835,00 EUR |
Lohnsteuerrechtliche Beurteilung
Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Als Entgeltersatzleistung unterliegt es jedoch dem steuerlichen Progressionsvorbehalt, d. h. es wird als Einkommen bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt.
Hinweis
Im Falle einer späteren Arbeitslosigkeit entstehen dem Arbeitnehmer durch die für Zeiten des Kurzarbeitergeldbezugs nicht zu entrichtenden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung keine Nachteile bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes. Soweit Zeiten der Kurzarbeit in die Arbeitslosengeldberechnung einfließen, ist für diese Zeiten – unabhängig von der Höhe der Beiträge – das Bruttoarbeitsentgelt zugrunde zu legen, das der Arbeitnehmer ohne die Kurzarbeit erzielt hätte.
3 Arbeitnehmer ist verheiratet und hat 2 Kinder
Sachverhalt
Ein Mitarbeiter einer Speditionsfirma, Steuerklasse IV, mit 2 minderjährigen Kindern, erzielt im Juli 2023 infolge von Kurzarbeit ein Bruttoentgelt von 1.205 EUR. Ohne Kurzarbeit hätte er 3.381 EUR brutto verdient.
Wie werden das Kurzarbeitergeld und die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet?
Ergebnis
Das Kurzarbeitergeld errechnet sich nach einem Leistungssatz von 67 %. Der Leistungsbetrag ergibt sich nach der Tabelle der BA als Differenzbetrag zwischen den maßgeblichen rechnerischen Leistungssätzen des pauschalierten monatlichen Sollentgelts und des pauschalierten monatlichen Istentgelts.
Gerundetes Sollentgelt | 3.380,00 EUR | |
Rechnerischer Leistungssatz aus dem Sollentgelt | 1.520,46 EUR | |
Gerundetes Istentgelt | 1.200,00 EUR | |
Rechnerischer Leistungssatz aus dem Istentgelt | 643,20 EUR | |
Differenz der rechnerischen Leistungssätze = Kurzarbeitergeld | 877,26 EUR |
Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung:
Für die Berechnung der SV-Beiträge ist zwischen dem tatsächlich erzielten Entgelt und dem Kurzarbeitergeld zu unterscheiden:
- Für die SV-Beiträge aus dem tatsächl...
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