Sachverhalt
Eine Arbeitnehmerin ist Angestellte eines börsennotierten Großkonzerns. In guten Geschäftsjahren, was seit Jahren der Fall ist, zahlt ihr das Unternehmen im Dezember zusätzlich zum Gehalt und zum Weihnachtsgeld eine Erfolgsbeteiligung aus. Deren Höhe ist abhängig vom Geschäftsverlauf, sie kann also in manchen Jahren auch völlig entfallen.
Handelt es sich um eine regelmäßige Einnahme?
Ergebnis
Die Arbeitnehmerin erzielt durch die Erfolgsbeteiligung keine regelmäßige Einnahme. Ob diese Zahlung im Dezember tatsächlich wieder gezahlt wird, entscheidet sich jedes Jahr aufs Neue und ist somit zunächst jährlich unsicher. Eine Anrechnung auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt erfolgt nicht.
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