Sachverhalt

Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer in der Arbeitsphase der Altersteilzeit ein Regelarbeitsentgelt von 2.000 EUR. Aufgrund einer längerer Arbeitsunfähigkeit wird Krankengeld gewährt. Der Aufstockungsbetrag (gesetzlicher Mindestbetrag) beträgt 400 EUR (20 % von 2.000 EUR).

Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen?

Ergebnis

 
Zusätzliche beitragspflichtige Einnahme in der Rentenversicherung (80 % von 2.300 EUR) 1.600 EUR

Sofern während des Krankengeldbezuges weiterhin der Aufstockungsbetrag und die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge geleistet werden, werden diese auf Basis des Regelarbeitsentgelts berechnet, das vor Beginn der Entgeltersatzleistung gezahlt wurde.

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