Sachverhalt

Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer in der Arbeitsphase der Altersteilzeit ein Regelarbeitsentgelt von 2.300 EUR. Zusätzlich wird eine Einmalzahlung i. H. v. 2.300 EUR gewährt.

Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen?

Ergebnis

 
Beitragspflichtige Einnahme in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung 4.600 EUR
Zusätzliche beitragspflichtige Einnahme in der Rentenversicherung (80 % von 2.300 EUR) 1.840 EUR

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