Sachverhalt

Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer in der Arbeitsphase der Altersteilzeit ein Regelarbeitsentgelt von 2.000 EUR. Infolge von Kurzarbeit fällt die Hälfte der Altersteilzeitarbeit aus, sodass sich sein Arbeitsentgelt für die Altersteilzeit auf 1.000 EUR reduziert. Der Unterschiedsbetrag zwischen Sollentgelt und Istentgelt beträgt ebenfalls 1.000 EUR.

Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen?

Ergebnis

 
Beitragspflichtige Einnahme in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung 1.000 EUR
Zusätzliche beitragspflichtige Einnahme in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung aufgrund der Kurzarbeit 800 EUR
Zusätzliche beitragspflichtige Einnahme in der Rentenversicherung aufgrund der Altersteilzeit (80 % von 2.000 EUR) 1.680 EUR

Während der Kurzarbeit ist das tatsächlich erarbeitete Arbeitsentgelt Berechnungsgrundlage für die Beiträge in allen Versicherungszweigen. Ferner werden aufgrund der Kurzarbeit Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung aus 80 % der Differenz zwischen Soll- und Istentgelt berechnet. Darüber hinaus werden weiterhin zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge aufgrund der Altersteilzeit berechnet.

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